Bernd O., 63, Schlosser im Ruhestand aus Plauen, wollte nachlesen, was seine Nachrichtendienste künftig dürfen. Der Entwurf hat rund 700 Seiten. Er ist bis Seite 40 gekommen.
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett die Reform beschlossen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt beschrieb sie mit einem Satz: „Wir entwickeln unsere Nachrichtendienste hin zu echten Geheimdiensten.“
Der Anlass liegt vor. Sabotage, Spionage, Angriffe auf Netze und Infrastruktur sind keine Erfindung des Ministeriums, und die Rechtsgrundlagen der Dienste stammen aus einer Zeit, in der niemand einen Server abschalten musste. Wer die Reform ablehnt, muss sagen, was stattdessen gelten soll.
Erklärt wird sie mit Beispielen. Am Mittwoch waren es diese:
- ein ausländischer Server wird abgeschaltet, von dem aus ein Cyberangriff unmittelbar bevorsteht
- die IT-Infrastruktur einer Drohnenfabrik wird manipuliert
- in einer Wohnung wird ein Sprengstoffbestandteil gegen harmloses Pulver ausgetauscht
Gegen keines dieser drei Beispiele lässt sich etwas sagen. Das ist ihre Aufgabe.
Im Gesetz steht kein Beispiel. Im Gesetz steht die Befugnis.
Was tatsächlich beschlossen wurde
Beschlossen ist der Zugriff auf gespeicherte Daten auf Endgeräten, die erweiterte Überwachung an der Quelle und die Erlaubnis, in eng begrenzten Fällen aktiv einzugreifen statt nur zuzusehen. Der Bundesnachrichtendienst darf Inhalte sechs Monate und Verkehrsdaten zwölf Monate aufbewahren, bevor jemand hineinsieht; für die Auswertung mit künstlicher Intelligenz gibt es jetzt Regeln.
Geprüft wird das vom Unabhängigen Kontrollrat. Er übernimmt die Aufgaben der G-10-Kommission, wird für alle Dienste des Bundes zuständig und genehmigt eingreifende Maßnahmen vorher. Er tagt nicht öffentlich, und das lässt sich nicht ändern, ohne den Zweck aufzuheben.
Damit ist die Kontrolle bei einer Stelle gebündelt, die nicht sagen darf, was sie kontrolliert hat.
„Ein Dienst wird nicht durch Geheimnisse echt“, sagt die Abteilung für Begriffsklärung. „Sondern dadurch, dass es im Gesetz steht.“
Bis Mittwoch beschafften die Dienste Nachrichten. Vom 1. Januar 2027 an sollen sie eingreifen dürfen, wenn der Bundestag zustimmt. Der Minister nennt das eine Entwicklung hin zu echten Geheimdiensten.
Über das, was sie bis dahin waren, steht in dem Entwurf nichts.
Widerspruch gibt es, und er kommt aus verschiedenen Richtungen. Der Linken-Abgeordnete Ulrich Thoden hält die neuen Doppelstrukturen für ineffizient und verfassungsrechtlich bedenklich. Der Verband der Automobilindustrie möchte im weiteren Verfahren geklärt haben, wie weit der Zugriff auf Fahrzeugdaten reichen soll.
Beide werden im Bundestag gehört. Bernd O. nicht.
Er hat auf Seite 41 aufgehört und den Ordner zugeklappt. Er sagt, er sei jetzt echt informiert.
Wie er vorher informiert war, sagt er nicht.
Bernd O. ist eine erfundene Figur. Alle genannten Zitate, Zahlen und Regelungen sind belegt und in den Quellen nachzulesen. Der Seitenumfang des Entwurfs wird in den Quellen mit rund 700 Seiten angegeben; eine Quelle nennt 732.
Quellen
- beck-aktuell: Bundesregierung will Nachrichtendienste zu „echten Geheimdiensten“ machen (12. August 2026)
- Handelsblatt: „Wir entwickeln unsere Nachrichtendienste zu echten Geheimdiensten“ (12. August 2026)
- Bundesregierung: Kabinett beschließt Reform der Nachrichtendienste
- Handelsblatt: Bundesregierung rüstet BND und Verfassungsschutz auf (12. August 2026)







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