KI-Texte müssen seit Sonntag gekennzeichnet werden. Es sei denn, jemand hat sie gelesen.

Satirischer Behördenaushang des Ministeriums für Haltung mit der Schlagzeile „Ein Text ist nicht künstlich oder echt. Er ist geprüft oder ungeprüft.“ und einem roten Stempel „GESICHTET“.

Gregor W., 44, Fahrradhändler aus Bamberg, wollte am Sonntag wissen, ob er seine Produkttexte jetzt kennzeichnen muss. Geschrieben hat sie ein Programm. Die Antwort hängt davon ab, ob sich jemand für Fahrradschläuche interessiert.

Seit dem 2. August gilt Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung. Die Bundesregierung fasst ihn so zusammen: „Ab dem 2. August müssen Unternehmen KI-generierte Inhalte als solche kennzeichnen.“ Verbraucher sollen erkennen können, ob ein Video, ein Bild oder ein Text maßgeblich mit Künstlicher Intelligenz erstellt wurde.

Der Gedanke dahinter ist gut. Wer eine Stimme am Telefon hört, soll wissen, ob sie einem Menschen gehört. Wer einen Text über eine Wahl liest, soll wissen, wer dafür geradesteht. Das ist keine Schikane, das ist das Mindeste an Orientierung.

Die Pflicht richtet sich an Anbieter und Unternehmen, nicht an Privatleute. Wer zu Hause ein Bild erzeugt und es der Familie schickt, muss nichts dazuschreiben. Wer dasselbe Bild in den Shop stellt, schon.

Bei Texten gilt sie für Themen von öffentlichem Interesse. Und sie entfällt, wenn der Text einer menschlichen Überprüfung unterzogen wurde und eine Person die redaktionelle Verantwortung dafür trägt.

Der Text bleibt dabei Wort für Wort derselbe. Es ändert sich nur, ob jemand ihn angesehen hat.

Prüfung durch Abteilung II

Das Ministerium für Haltung hat die Regel auf einen einzigen Absatz angewendet. Derselbe Absatz, fünfmal:

  • von einer Maschine geschrieben, ungelesen veröffentlicht: kennzeichnungspflichtig
  • von einer Maschine geschrieben, vorher gelesen: nicht kennzeichnungspflichtig
  • am 1. August erzeugt: nicht kennzeichnungspflichtig
  • am 2. August erzeugt: kennzeichnungspflichtig
  • über Fahrradschläuche: kein öffentliches Interesse

„Ein Text ist nicht künstlich oder echt“, sagt der Referent für Zuständigkeitsfragen im Ministerium für Haltung. „Er ist geprüft oder ungeprüft. Der Rest ist Technik.“

Aufsichtsbehörde in Deutschland ist die Bundesnetzagentur. Sie ist es seit dem 29. Juli. Die KI-Verordnung verlangte von den Mitgliedstaaten, ihre Marktüberwachungsbehörde und zentrale Anlaufstelle bis zum 2. August 2025 zu benennen. Das deutsche Durchführungsgesetz trat am 29. Juli 2026 in Kraft.

Vier Tage vor der Pflicht, die es überwacht.

Zentral heißt dabei nicht allein. Neben der Bundesnetzagentur bleiben die BaFin für Finanzen zuständig, sektorale Behörden für ihre Produktbereiche und die Länder für öffentliche Stellen. Wer wissen will, wem er seine Kennzeichnung erklären muss, hat damit eine zweite Frage.

Für Unternehmen, die ihre Kennzeichnungspflicht versäumen, sieht die Verordnung Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro vor.

Gregor W. hat am Sonntagabend jeden seiner Produkttexte von oben nach unten gelesen. Danach hat er unter jeden seinen Namen gesetzt.

Damit trägt er jetzt die redaktionelle Verantwortung für alles, was seine Maschine über Fahrradschläuche denkt.

Gregor W. ist eine erfundene Figur. Alle genannten Zitate, Zahlen und Regelungen sind belegt und in den Quellen nachzulesen.

Quellen

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