Fünf Belege im Gerichtsbeschluss enden auf chatgpt.com. Aufgefallen ist es nicht dem Gericht.

Satirischer Behördenaushang des Ministeriums für Haltung mit der Schlagzeile „Fünf Belege im Gerichtsbeschluss enden auf chatgpt.com“ und einem roten Stempel „QUELLE GENANNT“.

Ercan D., 44, Fliesenleger aus Hameln, brauchte im Frühjahr eine Bescheinigung. Er hatte sie als PDF auf dem Handy. Das Amt wollte das Original.

Er hätte es einfacher haben können. Er hätte einen Link schicken müssen.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat Ende Juni dem Europäischen Gerichtshof eine Frage vorgelegt: Behalten ukrainische Staatsangehörige den vorübergehenden Schutz in der EU, wenn sie zuerst nach Georgien gegangen sind? Der Beschluss trägt das Aktenzeichen 3 A 2624/25. Das Gericht hat ihn am selben Tag per Pressemitteilung bekannt gemacht.

Sechseinhalb Wochen später fiel jemandem auf, wohin die Fußnoten führen. Fünf der angegebenen Webquellen enden auf „source=chatgpt.com“. Das ist kein Fundstellenkürzel. Das ist der Parameter, den ChatGPT an kopierte Links hängt.

Das Motiv ist nachvollziehbar, und man soll es nennen. Georgisches Verordnungsrecht steht in keiner deutschen Datenbank. Ein Senat, der über ausländisches Recht entscheiden muss und eine Frist hat, greift zu dem, was Treffer liefert. Der Verwaltungsgerichtshof sagt genau das: Bei schwer zugänglichen ausländischen Quellen könne künstliche Intelligenz helfen, Informationen überhaupt auffindbar zu machen.

Auffindbar waren sie. In einer stand nur nicht, wofür sie zitiert wurde.

Der Beschluss stützt sich auf eine georgische Regierungsverordnung vom Februar dieses Jahres. Der verlinkte Text stammt aus dem Jahr davor und konnte darüber nichts enthalten. Das Gericht hat das gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ eingeräumt und ergänzt, ChatGPT sei nicht die einzige Quelle gewesen, eine spätere Recherche habe die Angabe bestätigt, auf das Ergebnis habe der Fehler keine Auswirkung.

Wann ein Beleg geprüft ist

Die Abteilung für Nachweisführung im Ministerium für Haltung hat den Vorgang in Stufen gefasst:

  • Die Quelle ist genannt
  • Die Quelle ist verlinkt
  • Der Link funktioniert
  • Im verlinkten Text steht die Angabe
  • geprüft

„Die ersten drei Stufen reichen in der Praxis aus“, sagt die Abteilungsleitung. „Die vierte kostet Zeit, die dem Verfahren fehlt.“

Am 10. Juli hat der Bundesrat die Bundesregierung gebeten, in der Reform der Verwaltungsgerichtsordnung „rechtliche Instrumente zu schaffen, welche die Gerichte vor einer Verfahrensüberlastung durch Künstliche Intelligenz schützen können“. Zur Begründung verweist er auf halluzinierte Fundstellen und auf Textpassagen aus Urteilen, die es nie gegeben hat.

Gemeint sind die Schriftsätze, die bei Gericht eingehen.

Falsch ist der Beschluss deshalb nicht. Er ist an fünf Stellen nur ehrlicher, als er sein wollte.

Auf die Frage, wie das Gericht künftig mit Links umgehen will, hat es ausweichend geantwortet und auf die richterliche Unabhängigkeit verwiesen.

Ercan D. hat seine Bescheinigung inzwischen. Beglaubigt, im Rathaus, mit Termin, in Papier.

Beim nächsten Mal, sagt er, schickt er einen Link. Er muss nur einen finden, in dem es steht.

Ercan D. ist eine erfundene Figur. Alle genannten Vorgänge, Zitate und Fundstellen sind belegt und in den Quellen nachzulesen.

Quellen

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