Gericht verbietet einer KI, sich Lieder zu merken. Für Menschen gilt die Regel vorerst nicht.

Satirischer Behördenaushang des Ministeriums für Haltung mit der Schlagzeile „Sich ein Lied zu merken ist erlaubt, solange der Kopf verschlossen bleibt.“ und einem roten Stempel „Auswendig ungeprüft“.

Hendrik V., 35, Vermessungstechniker aus Rostock, kann „Atemlos“ auswendig. Er hat es nie geübt. Es ist ihm passiert.

Das Landgericht München I hat am Freitag entschieden, dass der KI-Musikdienst Suno geschützte Werke nicht ohne Lizenz vervielfältigen darf, auch nicht als Trainingsmaterial. Nach Darstellung der GEMA hat das Gericht festgestellt, dass solche Systeme „in erheblichem Umfang beinahe vollständige Werke speichern“.

Sechs Lieder standen im Verfahren: „Atemlos“, „Daddy Cool“, „Mambo No. 5“, „Big in Japan“, „Forever Young“ und „Rasputin“.

Das Anliegen ist berechtigt. Wer ein Lied geschrieben hat, soll gefragt werden, bevor ein Unternehmen damit ein Produkt trainiert und Geld verdient. Das ist keine Spitzfindigkeit, das ist der Sinn des Urheberrechts.

Neu ist, was untersagt wurde. Nicht das Kopieren einer Datei. Das Behalten.

Hendrik V. hat „Atemlos“ ebenfalls in erheblichem Umfang beinahe vollständig gespeichert. Ohne Lizenz. Seit gut zehn Jahren. Er kann es auf Zuruf ausgeben, in wechselnden Tonarten, und niemand hat je gefragt, woher er es hat.

Der Unterschied zwischen ihm und dem Modell ist nicht das Ergebnis. Der Unterschied ist, dass man das Modell aufschrauben kann.

Merkblatt der Abteilung IX

Das Ministerium für Haltung hat die Lage für den Hausgebrauch zusammengefasst:

  • Zuhören: gebührenfrei
  • Ohrwurm: gebührenfrei
  • Auswendigkönnen: gebührenfrei, solange der Kopf verschlossen bleibt
  • Auswendigkönnen mit Schnittstelle: lizenzpflichtig

Die dritte Zeile gilt, seit es Lieder gibt. Geprüft hat sie noch nie jemand.

„Ein Werk gilt als vervielfältigt, sobald sich nachweisen lässt, dass jemand es behalten hat“, sagt die Abteilungsleitung IX. „Vorher ist es Stimmung.“

Suno ist in dieser Logik vor allem dadurch auffällig geworden, dass das Unternehmen ein Gedächtnis gebaut hat, in das man hineinsehen kann. Wäre das Modell verschlossen geblieben, hätte man nur eine Ähnlichkeit vortragen können, und Ähnlichkeit hat noch nie jemanden überführt. Das ist die eigentliche Neuerung des Verfahrens. Zum ersten Mal ließ sich beweisen, was ein Zuhörer behalten hat.

GEMA-Chef Tobias Holzmüller sagte nach dem Urteil, KI-Modelle, „die auf dem Diebstahl geistigen Eigentums beruhen, sind von der Rechtsordnung nicht geschützt“. Das Urteil ist erstinstanzlich; ob es Bestand hat, ist offen.

Für Komponisten ändert sich damit kurzfristig wenig und langfristig womöglich alles. Wenn das Behalten lizenzpflichtig wird, entsteht ein Markt für etwas, das bisher niemand verkaufen konnte, weil niemand es nachweisen konnte. Der Preis eines Liedes hängt dann nicht mehr daran, wie oft es gespielt wird, sondern daran, wie tief man in den Kopf hineinsehen kann, der es sich gemerkt hat.

Bei Maschinen geht das inzwischen. Bei Hendrik V. arbeitet die Wissenschaft daran.

Er spielt am Samstag auf einer Hochzeit. „Atemlos“ steht auf der Liste, „Forever Young“ auch. Die Gebühr für den Abend meldet der Wirt. Für alles, was Hendrik V. danach mit nach Hause nimmt, gibt es noch kein Formular.

Hendrik V. ist eine erfundene Figur. Alle genannten Zahlen, Termine und Zitate sind belegt und in den Quellen nachzulesen.

Quellen

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