Bernd O., 63, Hausmeister aus Andernach, wollte ein Sonnensegel über den Schulhof spannen. Er hat drei Angebote eingeholt, das günstigste liegt bei einem gebrauchten Kleinwagen.
Was er nicht eingeholt hat, ist die Zuständigkeit.
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat diese Woche vorgeschlagen, die Anpassung an den Klimawandel als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz aufzunehmen. Er hält das für „zwingend notwendig“. Der Grund ist keine Klimafrage, sondern eine Kassenfrage: Hitzeschutz ist Sache der Länder und Kommunen. Der Bund darf Modellprojekte fördern, dazu einzelne Stellen wie Klimaanpassungsmanager — Verschattung und Entsiegelung selbst darf er nicht bezahlen.
Der Einwand dagegen ist nicht albern, und er kommt von jemandem, der sich auskennt. Der CDU-Umweltpolitiker Thomas Gebhart sagte der taz: „Es gibt keinen einzigen Bereich der Klimaanpassung, wo nicht klar definiert ist, wer zuständig ist.“ Und: „Und dort, wo die Zuständigkeit geteilt ist, ist niemand richtig zuständig.“ Geteilte Kassen erzeugen geteilte Verantwortung. Das ist ein ernstzunehmendes Argument.
Beide Sätze stimmen. Zusammengelesen ergeben sie: Es ist klar geregelt, dass niemand richtig zuständig ist.
Was der Bund heute bezahlen darf und was nicht, lässt sich an einem Schulhof durchgehen:
- ein Manager, der ein Konzept für Verschattung schreibt: förderfähig
- ein Modellprojekt, das Verschattung erprobt: förderfähig
- eine Fläche, die entsiegelt wird: Ländersache
- ein Baum, der Schatten wirft: Ländersache
Schatten ist damit die einzige Leistung des Landes, die sich planen, erproben und evaluieren, aber nicht herstellen lässt.
„Für Hitze ist niemand zuständig“, sagt der Referent für Sommerfragen. „Für Zuständigkeit sind alle zuständig.“
Zwei Drittel für ein Sonnensegel
Eine Gemeinschaftsaufgabe würde es dem Bund erlauben, mitzuplanen und mitzuzahlen. Dafür braucht es eine Grundgesetzänderung und damit Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Schneider will in den nächsten Wochen mit den Ländern sprechen.
Im Koalitionsvertrag steht bereits, dass eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung geprüft wird. Der Vorschlag, sie einzuführen, kommt von einem der beiden Vertragspartner. Der andere ist dagegen.
Geprüft ist damit nichts und beschlossen auch nicht, aber vereinbart war beides nie. Vereinbart war die Prüfung.
Schneider beziffert die Kosten des Nichtstuns auf knapp eine halbe Milliarde Euro geringerer Wirtschaftsleistung pro Hitzetag. Die Zahl stammt von ihm; eine unabhängige Prüfung dazu liegt nicht vor. Sie ist die einzige Größe in dieser Debatte, für die sich kein Ressort zuständig erklären muss.
Bernd O. hat das Sonnensegel nicht bekommen. Der Förderverein hat im Juni einen Baum gekauft, er hat ihn eingepflanzt und gießt ihn seither selbst.
Bis der Baum Schatten wirft, dauert es rund fünfzehn Jahre. Bis dahin ist die Zuständigkeit vermutlich geklärt.
Bernd O. ist eine erfundene Figur. Alle genannten Zitate, Zahlen und Angaben sind belegt und in den Quellen nachzulesen.
Quellen
- ZDFheute: Umweltminister will Klimaanpassung ins Grundgesetz aufnehmen (12. August 2026)
- taz: Umstrittene Grundgesetzänderung — Klimaanpassung in die Verfassung (13. August 2026), mit Zitaten von Thomas Gebhart
- dpa-ROUNDUP via onvista: Schneider dringt auf Grundgesetzänderung für Hitzeschutz (13. August 2026)













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