Köln sichert den Grüngürtel dauerhaft. Der Teil mit den Kunstrasenplätzen ist nicht dabei.

Satirischer Behördenaushang des Ministeriums für Haltung mit der Schlagzeile „Geschützt wird, was übrig bleibt“ und einem roten Stempel „Verbliebene Fläche“.

Gisela E., 71, frühere Bibliothekarin aus Köln-Klettenberg, geht seit vierzig Jahren über die Gleueler Wiese. Sie wollte wissen, ob die Wiese bleibt.

Seit Freitag weiß sie es. Die Wiese bleibt. Der Teil, auf den die Plätze kommen, zählt nicht mehr dazu.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 14. August die Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan für die Erweiterung des RheinEnergieSportparks abgelehnt. Der Plan, den der Rat im Juni 2020 beschlossen hat, erlaubt auf einem Teil der Gleueler Wiese im äußeren Grüngürtel mehrere Fußballplätze mit Kunstrasen und ein zweigeschossiges Gebäude als Fußball-Leistungszentrum. Nutzen soll das vor allem der 1. FC Köln. Der Plan leide nicht an beachtlichen Rechtsfehlern, teilte das Gericht mit; Einwände zu Artenschutz, Landesplanung und Klima überzeugten die Richter nicht. Die Revision ließ es nicht zu.

Geklagt hatten die Bürgerinitiative „Grüngürtel für Alle“ und der NABU Nordrhein-Westfalen.

Der Verein braucht Trainingsflächen, die Stadt hat davon wenige, und Sport war im Grüngürtel nie ein Fremdkörper. Als er zwischen 1926 und 1929 auf dem alten Festungsring angelegt wurde, waren zwischen Wiesen, Wald und Kleingärten ausdrücklich Erholungs- und Sportflächen vorgesehen. Das Argument der Stadt ist nicht frisch erfunden.

Frisch ist das Drumherum.

Der Rat hat im Juli 2019 den Klimanotstand ausgerufen. Seither soll der Klimaschutz bei allen künftigen Entscheidungen berücksichtigt werden. Im Juni darauf beschloss derselbe Rat den Bebauungsplan.

Seit Dezember 2024 läuft ein weiteres Verfahren. Es zielt auf „einen dauerhaften Schutz der verbliebenen Fläche“ und deren Festsetzung als öffentliche Grünfläche. Der NABU unterstützt das ausdrücklich.

Damit steht die Reihenfolge fest:

  • Klimanotstand: ausgerufen
  • Bebauungsplan: beschlossen
  • Kunstrasen: zulässig
  • verbliebene Fläche: dauerhaft geschützt

„Eine Fläche ist dann dauerhaft geschützt, wenn feststeht, wie groß sie ist“, sagt die Abteilung für verbliebene Flächen.

Sechs Jahre, ein Stück Wiese

Der Weg dorthin war lang. Das Oberverwaltungsgericht hatte den Plan schon einmal für unwirksam erklärt, das Bundesverwaltungsgericht hob diese Entscheidung auf und schickte den Fall zurück. Jetzt hält er.

Anna von Mikecz, stellvertretende Vorsitzende des NABU NRW, sagt: „In Zeiten des Klimawandels mit anhaltender Hitze und Trockenheit oder Starkregenereignissen ist uns ein solches Urteil völlig unverständlich.“

Verständlich wird es, wenn man es umdreht. Geschützt wird nicht die Wiese, sondern das, was von ihr übrig bleibt. Ein Schutzversprechen dieser Bauart wird mit jedem Bauabschnitt leichter einzuhalten.

Der Grüngürtel war einmal die Fläche, die frei bleiben sollte, weil eine Stadt Luft braucht. Er ist jetzt die Fläche, auf der geprüft wird, wie viel davon frei bleiben muss.

Gisela E. behält ihre Runde. Sie wird nur kürzer.

Gisela E. ist eine erfundene Figur. Alle genannten Zitate, Zahlen und Angaben sind belegt und in den Quellen nachzulesen.

Quellen

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert