Ab September verlieren hunderte Produkte ihre Klimaneutralität. An den Produkten ändert sich nichts.

Satirischer Behördenaushang des Ministeriums für Haltung mit der Schlagzeile „Klimaneutralität wird eingezogen. Betroffen sind Joghurts, nicht Dienstreisen.“ und einem roten Stempel „Zertifikat entwertet“.

Sabine R., 44, Produktmanagerin bei einer Molkerei im Allgäu, hat in diesem Sommer eine überschaubare Aufgabe: Sie muss ein Wort von einem Becher entfernen.

Das Wort ist „klimaneutral“. Ab dem 27. September ist es verboten, wenn es allein auf zugekauften Kompensationszertifikaten beruht. So steht es in der EU-Richtlinie EmpCo, und so wird es ab dann in Deutschland gelten.

An dem Joghurt ändert sich dadurch nichts. Gleiche Kuh, gleicher Becher, gleicher Lastwagen. Nur das Wort geht weg.

Gedacht ist das richtig. Eine EU-Untersuchung fand heraus, dass mehr als die Hälfte aller Umweltaussagen im Handel vage, irreführend oder unbelegt sind. Wer ein Produkt klimaneutral nennt, weil er anderswo Zertifikate gekauft hat, verkauft dem Kunden eine Rechnung, keine Veränderung. Dass damit Schluss ist, ist eine gute Nachricht.

Zur Frage der Zuständigkeit

Verboten wird das allerdings nur für Produktwerbung. Für Behörden gilt es nicht.

Das ist praktisch, denn die Bundesregierung macht ihre Dienstreisen seit 2014 klimaneutral. Nicht, indem sie weniger fliegt — das auch, laut Grundsatz „vermeiden, vermindern, kompensieren“ —, sondern indem die Deutsche Emissionshandelsstelle Gutschriften aus Klimaschutzprojekten kauft und löscht. Für die Jahre bis 2020 waren das über 1,9 Millionen Tonnen CO₂, aus zwanzig Projekten, überwiegend in Asien und Afrika.

Es ist exakt das Verfahren, das Sabine R. ab September nicht mehr auf den Becher schreiben darf.

„Wir haben nie behauptet, dass der Joghurt nichts ausstößt“, sagt sie. „Wir haben behauptet, dass wir dafür bezahlt haben. Das stimmt ja auch.“

Zur Frage des Ergebnisses

Man kann das für einen Widerspruch halten. Das Ministerium für Haltung hält es für eine Frage der Betriebsart.

Ein Unternehmen, das kompensiert, will etwas verkaufen. Eine Behörde, die kompensiert, will vorangehen. Der Vorgang ist derselbe, die Absicht ist eine andere, und die Absicht ist bekanntlich das, was zählt.

Wer daraus folgert, dass Kompensation entweder für beide taugt oder für keinen, hat den Gedanken zu Ende geführt und damit den Rahmen des Zulässigen verlassen.

Sabine R. hat den Becher inzwischen neu setzen lassen. Statt „klimaneutral“ steht dort jetzt „mit Verantwortung hergestellt“. Das darf man sagen. Es bedeutet nichts, deshalb kann es auch nicht falsch sein.

Sabine R. ist eine erfundene Figur. Alle genannten Regelungen, Zahlen und Verfahren sind belegt und in den Quellen nachzulesen.

Quellen

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