Ihr Arzt hat den Fragebogen über sich selbst ausgefüllt und das Siegel dafür gekauft

Beitragsbild zum Thema: Der BGH stellt strenge Anforderungen an die gegen Lizenzgebühr vergebenen Ärzte-Siegel von FOCUS Gesundheit; die Bewertu

Kerstin M., 44, Busfahrerin aus Gütersloh, braucht ein neues Knie und sucht dafür einen Arzt. Sie macht, was alle machen: Sie sucht im Internet und achtet auf die Siegel an der Praxiswand.

Eines davon heißt „Focus Top Mediziner“. Der Arzt hat den Fragebogen dazu selbst ausgefüllt und das Siegel anschließend gekauft.

Der Bundesgerichtshof hat am 30. Juli entschieden, dass an solche Siegel strenge Anforderungen zu stellen sind (Az. I ZR 130/25). Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale gegen den Verlag der Zeitschrift „Focus Gesundheit“, die einmal im Jahr eine „Ärzteliste“ herausbringt. Wer darin steht, darf gegen eine jährliche Lizenzgebühr ein Siegel für die eigene Werbung nutzen. Das Oberlandesgericht München hatte die Klage abgewiesen. Der BGH hob das Urteil auf und verwies die Sache zurück.

Zur Frage der Orientierung

Das Bedürfnis dahinter ist echt. Es gibt in Deutschland keine öffentliche Liste, auf der steht, wer gute Knie macht. Patienten haben Bewertungsportale, Bekannte und ein Gefühl. Ein Verlag, der in dieses Durcheinander Ordnung bringt, füllt eine Lücke, die sonst niemand füllt.

Die Ordnung entsteht so: Aus einem Rechercheumfang von rund 75.000 Ärzten wird eine Auswahl getroffen, rund 30.000 werden um Selbstauskunft gebeten. Dazu kommen Empfehlungen von Kollegen und Bewertungen von Patienten. Wer im Vorjahr Top-Mediziner war, qualifiziert sich schon dadurch.

Gemessen wird also, wie ein Arzt sich selbst beschreibt, wie beliebt er in seiner Fachgruppe ist und was Patienten ins Internet schreiben. Nicht gemessen wird, wie er operiert.

Zur Frage der Gebühr

Danach kommt der zweite Schritt. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Geprüften zum Kauf angeboten. 2020 kostete „Top Mediziner“ nach Angaben des ZDF 2.000 Euro im Jahr, die „Focus Empfehlung“ 1.900 Euro. Wer nicht zahlt, steht trotzdem in der Liste. Nur eben nicht an der Wand.

An der Praxistür hängt damit ein Zeichen, das zwei Dinge belegt: dass jemand sich für gut hält und dass er es sich leisten kann, das zu zeigen.

„Ein Siegel ist ein Verwaltungsakt mit Rand“, sagt die Abteilungsleitung IV des Ministeriums für Haltung. „Es bescheinigt nicht die Qualität, sondern die Bereitschaft, für ihre Bescheinigung aufzukommen. Ein anderes Verfahren, aber ein sauberes.“

Der Verlag erklärte nach dem Urteil, man sei „von der hochwertigen Methodik der Ärztelisten überzeugt“ und werde das im weiteren Verfahren nachweisen. Das kann sein. Der BGH verlangt nur, dass dem Siegel anzusehen ist, was geprüft wurde und was nicht.

Das wird ein volles Siegel. Auf zweieinhalb Zentimeter müssten stehen: Selbstauskunft, Kollegenempfehlung, Patientenmeinung, Vorjahresbonus, Lizenz bezahlt, Operationsergebnisse nicht erhoben.

Zur Frage der Wirkung

Für Kerstin M. ändert das erst mal nichts. Der Streit geht zurück nach München, das Sonderheft erscheint weiter, und an den Türen hängt, was im vergangenen Jahr bezahlt wurde. Sie hat inzwischen eine Praxis gefunden, an deren Tür nichts hängt.

Es ist das einzige Zeichen, das niemand gekauft hat.

Kerstin M. ist eine erfundene Figur. Alle genannten Zahlen, Urteile und Zitate sind belegt und in den Quellen nachzulesen.

Quellen

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert