Neue Grundsicherung: Wer eine Ausbildung machen will, wird vorher noch schnell vermittelt

Satirischer Behördenaushang des Ministeriums für Haltung mit der Schlagzeile „Vermittlung geht vor. Auch der Ausbildung.“ und einem roten Stempel „Sofort verfügbar“.

Denise W., 31, Verkäuferin aus Halle, wollte in die Pflege. Zwei Jahre Ausbildung, danach ein Beruf, in dem sie gebraucht wird und der nicht wegrationalisiert wird. Ihr Jobcenter fand die Idee gut.

Seit dem 1. Juli findet es sie nachrangig.

An diesem Tag wurde das Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld, und mit ihm kam der gestärkte Vermittlungsvorrang: Die Vermittlung in Arbeit wird höher bewertet als Weiterbildung und Qualifizierung. Wer vermittelbar ist, wird vermittelt. Die Ausbildung kann man danach immer noch machen. Theoretisch.

Denise W. arbeitet jetzt in einem Logistiklager bei Schkeuditz. Befristet auf sieben Monate.

Zur Frage der Absicht

Der Gedanke dahinter ist nicht dumm. Wer lange nicht arbeitet, kommt schwerer zurück; das ist gut belegt. Arbeit strukturiert den Tag, bringt Kontakte und Selbstachtung. Und es gibt Fälle, in denen eine Weiterbildung vor allem eines bewirkt hat: Zeit vergehen zu lassen.

Nur löst der Vorrang nicht das Problem, sondern die Statistik.

Zur Frage der Zählweise

Eine Vermittlung ist ein Ereignis. Sie hat ein Datum, eine Nummer und einen Haken. Eine abgeschlossene Ausbildung hat das auch, nur zwei Jahre später, und bis dahin steht in der Spalte nichts.

Wer Erfolg an Ereignissen misst, bekommt Ereignisse. Denise W. ist im Juli ein Erfolg. Im Februar wird sie wieder einer sein, wenn ihr Vertrag ausläuft und sie erneut vermittelt wird. Über zwei Jahre gerechnet ist sie damit statistisch dreimal erfolgreich und beruflich genau da, wo sie im Juni war.

„Vermittelt ist vermittelt“, erklärt die Abteilungsleitung V des Ministeriums für Haltung. „Was danach kommt, fällt in einen anderen Berichtszeitraum.“

Zur Frage der Mitwirkung

Verschärft wurden zugleich die Sanktionen. Meldeversäumnisse, fehlende Bewerbungen, abgelehnte zumutbare Arbeit oder abgebrochene Maßnahmen führen schneller und härter zu Kürzungen. Wer drei Meldetermine in Folge ohne wichtigen Grund verstreichen lässt, kann die Leistung vollständig verlieren.

Die Regelsätze bleiben, wo sie waren: 563 Euro für Alleinstehende. Die Karenzzeit beim Vermögen entfällt, die Unterkunftskosten werden gedeckelt.

Der Gewerkschaftsbund ver.di hält die Änderungen für eine Verschärfung, die die eigentlichen Probleme nicht angeht. Das ist die erwartbare Kritik, und sie hat den Nachteil, dass sie ebenfalls keine Ausbildungsplätze schafft.

Denise W. hat im Lager übrigens nachgefragt, ob sie die Pflegeausbildung nebenher machen könne. Das ginge, sagt das Jobcenter. Sie müsste dafür nur ihre Vermittelbarkeit einschränken.

Denise W. ist eine erfundene Figur. Alle genannten Regelungen, Zahlen und Positionen sind belegt und in den Quellen nachzulesen.

Quellen

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