Anke V., 52, Marktbeschickerin aus Hildesheim, verkauft frische Schnittblumen. Sieben Prozent. Einen Meter weiter liegen dieselben Blumen getrocknet. Neunzehn.
Sie hat sich das nicht ausgedacht. Sie muss es nur kassieren.
ifo-Präsident Clemens Fuest hat am 6. August vorgeschlagen, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz abzuschaffen und alles einheitlich mit 19 Prozent zu besteuern. Haushalte mit geringen Einkommen sollten dafür 360 Euro im Jahr bekommen, sagte er der „Bild“. Einen Tag später war der Vorschlag erledigt: Union und SPD lehnten ihn ab.
Die Ablehnung hat einen vernünftigen Kern, und den soll man nennen. CDU-Finanzpolitiker Fritz Güntzler sagte: „Wer Brot, Milch, Obst und Gemüse verteuert und anschließend einen Teil des Geldes über einen neuen Auszahlungsmechanismus wieder zurückgeben will, macht das Leben nicht einfacher.“ SPD-Finanzpolitikerin Frauke Heiligenstadt rechnete vor, die Sache gehe „hinten und vorne nicht“ auf. Ein neues Erstattungsverfahren für Millionen Haushalte ist tatsächlich keine Vereinfachung.
Die geltende Regel ist allerdings auch keine.
Was ermäßigt besteuert wird, steht in Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes. Nummer 1 zählt die lebenden Tiere auf: Maultiere und Maulesel, Hausrinder, Hausschweine, Hausschafe, Hausziegen, Hausgeflügel, Hauskaninchen, Haustauben, Bienen. Und ausgebildete Blindenführhunde.
Esel stehen nicht darauf. Pferde auch nicht.
Ein Maultier ist die Kreuzung aus Eselhengst und Pferdestute. Der Vater wird voll besteuert, die Mutter wird voll besteuert, das Fohlen ermäßigt.
„Das Maultier ist im Unterhalt günstiger“, sagt die Abteilungsleitung II. „Das muss sich im Satz abbilden.“
Nach derselben Liste gilt:
- Schnittblumen, frisch: sieben Prozent
- Schnittblumen, getrocknet: neunzehn
- Wasser aus der Leitung: sieben Prozent
- Wasser aus der Flasche: neunzehn
- Windeln: neunzehn
Ein Blindenführhund ist ermäßigt, sobald er ausgebildet ist. Wann das der Fall ist, steht nicht dabei.
Auf der Liste steht nicht, was ein Mensch zum Leben braucht. Auf der Liste steht, was hineingeschrieben wurde. Jede Zeile hat jemanden, der sie verteidigt.
Die neueste Sonderregel ist sieben Monate alt
Seit dem 1. Januar 2026 zahlt man in der Gastronomie auf Speisen sieben Prozent und auf Getränke neunzehn. Ausgenommen sind Milchmischgetränke ab 75 Prozent Milchanteil. Der Cappuccino ist damit ermäßigt, der Espresso nicht. Mit Hafermilch ist der Cappuccino wieder voll steuerpflichtig.
Wer ein Menü oder ein Buffet verkauft, muss den Preis intern aufteilen und jeden Bestandteil einzeln zuordnen.
Beschlossen hat das im Dezember dieselbe Koalition, die diese Woche ein Ende der Sonderregeln als zu kompliziert zurückgewiesen hat. Die Begründung war beide Male dieselbe: Es soll einfacher werden.
Anke V. verkauft samstags auch Sträuße, in denen frische und getrocknete Teile zusammenstecken. Welcher Satz dann gilt, hängt davon ab, was überwiegt.
Seit Juli steht bei ihr eine Küchenwaage am Stand. Nicht für die Kunden.
Anke V. ist eine erfundene Figur. Alle genannten Zitate, Zahlen und Regelungen sind belegt und in den Quellen nachzulesen.
Quellen
- Handelsblatt: Steuerreform — Union und SPD lehnen einheitliche Mehrwertsteuer ab (7. August 2026)
- t-online: Ifo-Chef will 19 Prozent Mehrwertsteuer auf alles (6. August 2026)
- Anlage 2 UStG — Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände
- Für-Gründer.de: Gastro-Mehrwertsteuer — das gilt ab 1. Januar 2026















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