Bettina K., 41, Buchhändlerin aus Landshut, wollte den Wagen melden, der jeden Morgen quer auf dem Gehweg vor ihrer Tür steht. Vorher hat sie nachgesehen, was dann passiert.
Der Halter bekommt Post. In der Post steht ihr Name.
Die Deutsche Umwelthilfe hat am 28. Juli mitgeteilt, dass sie einen Münchner Vater in einem Verfahren gegen das Bayerische Polizeiverwaltungsamt unterstützt. Der Mann hatte zugeparkte Gehwege auf dem Schulweg seiner Kinder fotografiert und angezeigt. Auf den Anhörungsbögen, die daraufhin an die Halter gingen, stand nach Darstellung der Umwelthilfe sein Name. Danach wurde er bedroht. Das Polizeiverwaltungsamt hat sich dazu öffentlich nicht geäußert; die Angaben stammen bislang von einer Seite.
Vorher hatte sich schon die Datenschutzaufsicht mit ihm befasst. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht eröffnete ein Verfahren gegen ihn und wollte ihm Auflagen für das Melden machen. Die Umwelthilfe setzte eine Frist bis zum 1. Juli. Eine Antwort kam nicht. Man gehe deshalb davon aus, dass das Verfahren eingestellt sei.
So endet ein Verfahren in diesem Fall: Es sagt einfach niemand mehr etwas.
Der Auftrag der Behörde ist dabei nicht erfunden. Wer fremde Autos fotografiert, verarbeitet fremde Daten. Und es ist nicht gleichgültig, ob jemand aus Ärger über ein Auto anfängt, seine Straße zu dokumentieren. Dass eine Aufsicht da hinschaut, ist ihre Aufgabe.
Der Fall ist entschieden
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat ihn nämlich schon entschieden. Am 2. November 2022 hob es zwei Verwarnungen desselben Landesamts auf: Fotos von Falschparkern an die Polizei zu schicken, ist zulässig, weil die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit ein berechtigtes Interesse ist (Az. AN 14 K 22.00468 und AN 14 K 21.01431). Die Polizei hatte die Fotos sogar angefordert.
Geschützt wird in einem solchen Verfahren trotzdem sorgfältig: das Kennzeichen des Nachbarautos auf dem Foto, die Personen im Hintergrund, die Halterdaten gegenüber Dritten. Nicht geschützt wird der Name dessen, der das Foto gemacht hat. Der geht an den Halter.
Das ist kein Versehen im Ablauf, sondern der Ablauf. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren kennt zwei Beteiligte, die Behörde und den Betroffenen. Der Melder ist keiner von beiden. Er ist der Umstand, der das Verfahren ausgelöst hat, und Umstände werden aktenkundig gemacht.
„Der Melder ist im Verfahren keine Partei“, sagt der Referent für Zuständigkeitsfragen. „Er ist eine Quelle. Quellen werden genannt.“
Damit liegt die Sache so: Wer falsch parkt, erfährt, wer ihn gesehen hat. Wer ihn gesehen hat, hat dafür nichts beantragt, nichts verdient und nichts gewonnen. Er bekommt nur die Adresse zugestellt — die eigene.
Bettina K. hat das Foto gemacht und nicht abgeschickt. Sie hat stattdessen einen Zettel unter den Scheibenwischer geklemmt und darum gebeten, den Gehweg freizulassen.
Ohne Namen.
Bettina K. ist eine erfundene Figur. Alle genannten Vorgänge, Zitate und Entscheidungen sind belegt und in den Quellen nachzulesen.
Quellen
- Deutsche Umwelthilfe, 28. Juli 2026: Meldung von Falschparkern in Bayern — Erfolg und neues Rechtsverfahren zum Schutz engagierter Bürger
- LTO: VG Ansbach — Bürger dürfen Falschparker fotografieren (Urteile vom 2. November 2022, AN 14 K 22.00468 und AN 14 K 21.01431)
- Presseportal: Wortlaut der DUH-Mitteilung vom 28. Juli 2026
















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