Torben S., 47, Dachdecker aus Neumünster, ist nach Wacken gefahren, um ein paar Tage lang niemandem zu erklären, was er denkt. Am Einlass wurde er dann gefragt.
Ein Ordner zeigte auf einen Aufnäher an seiner Kutte. Der Aufnäher musste ab.
Auf dem 35. Wacken Open Air haben Sicherheitskräfte Besucher aufgefordert, politische Aufnäher von der Kleidung zu entfernen; teilweise wurden sie eingezogen. Betroffene berichteten davon in sozialen Netzwerken, das Szenemagazin Festivalstalker sammelte die Fälle. Veranstaltungsleiter Daniel Schlatter räumte danach ein: „Dass da Patches weggenommen worden sind, war nicht richtig, ist aber passiert.“ Er verwies auf Unregelmäßigkeiten bei der Unterweisung der Ordnungsdienste.
Der Grund steht in den eigenen Geschäftsbedingungen, und er ist nicht böse gemeint. Ein Festival mit 85.000 Leuten will keine Flugblattverteiler, keine Fahnenblöcke, keinen Lagerstreit vor der Bühne. Wer das einmal erlebt hat, versteht die Regel.
Ziffer 9.3 h) der AGB 2026 verbietet „Werbemaßnahmen gleich welcher Art“. Dann zählt sie auf, was darunter fällt: die Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, einer Weltanschauung oder Religion, einer Gewerkschaft oder Partei, eines Unternehmens oder einer Marke.
In diesem Satz stehen eine Zahnpasta und eine Überzeugung nebeneinander. Damit sind sie dasselbe: etwas, das jemand auf dem Gelände sichtbar macht. Der Ordner am Einlass muss deshalb nicht prüfen, was auf dem Aufnäher steht. Er muss prüfen, ob es beworben wird.
Die Regel unterscheidet auch nicht nach Richtung. Ein Aufnäher gegen etwas ist eine Werbemaßnahme. Ein Aufnäher für etwas ist eine Werbemaßnahme. Ein Aufnäher, den der Ordner nicht einordnen kann, ist im Zweifel eine Werbemaßnahme.
Nach den gesammelten Berichten traf es überwiegend Besucher mit Motiven aus dem linken Spektrum. Ob das an den Motiven lag oder daran, wer sich hinterher beschwert, lässt sich aus den vorliegenden Fällen nicht sagen.
Prüfung durch Abteilung IV
Das Ministerium für Haltung hat die Regel auf das übrige Gelände angewendet. Zu beanstanden wären demnach:
- das Bandshirt (Marke)
- die Kutte (Marke, mehrfach)
- das Festivalarmband (Unternehmen)
- die Aussage des Festivalgründers Thomas Jensen, die Veranstaltung sei ein Statement für Völkerverständigung (Weltanschauung)
Die vierte Zeile ist die heikelste. Sie hängt nicht an einer Jacke, sie steht in der Pressemitteilung.
„Eine Meinung wird nicht dadurch zur Werbung, dass jemand sie hat“, sagt die Abteilungsleitung IV. „Sondern dadurch, dass man sie sieht.“
Der Ordnungsdienst ist die einzige Stelle auf dem Gelände, die in wenigen Sekunden entscheiden muss, ob ein Stück Stoff eine Haltung oder eine Marke ist. Er bekommt dafür ein Briefing. Das Briefing war unzulänglich, sagt der Veranstalter, und das stimmt vermutlich. An der Ziffer, aus der es abgeleitet wurde, ändert es nichts.
Torben S. hat den Aufnäher abgemacht und gefragt, was jetzt damit passiert. Der Ordner sagte, das wisse er nicht. Er habe nur das Briefing.
Also hat Torben S. ihn in die Hosentasche gesteckt. Auf dem Weg zum Infield kam er an den Verkaufsständen vorbei.
Dort hingen Aufnäher. Die durfte er kaufen.
Torben S. ist eine erfundene Figur. Alle genannten Zitate, Zahlen und Regelungen sind belegt und in den Quellen nachzulesen.
















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