Renate B., 61, Apothekerin aus Landshut, saß am 22. Juli in der Münchner Michaelskirche und hörte zwei Menschen abwechselnd über Maria Magdalena sprechen. Eine der beiden war nicht geweiht. Zulässig war das, weil die andere es war.
Anlass war das Magdalenenfest im Erzbistum München und Freising. Weihbischof Wolfgang Bischof und Theresia Reischl, Leiterin der Erzbischöflichen Frauenkommission, hielten gemeinsam eine sogenannte Dialogpredigt. Mehrere Kommentatoren werteten das Format als Umgehung eines römischen Verbots.
Fünf Wochen vorher hatte Rom entschieden. Kardinal Arthur Roche, Präfekt des Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, lehnte am 17. Juni den Antrag der Deutschen Bischofskonferenz auf ein Indult für die Laienpredigt ab. Die Homilie sei „als integraler Bestandteil der Liturgie einem Priester oder Diakon vorbehalten“. Auch schwerwiegende pastorale Erwägungen trügen keine Ausnahme.
Der Gedanke dahinter ist nicht willkürlich. Die Predigt gehört nach katholischem Verständnis zur Liturgie, und eine Liturgie ist kein Programmablauf, den man nach Bedarf umbesetzt. Wer daran etwas ändern will, muss die Ordnung ändern. Das ist eine ernst gemeinte Position, und sie ist alt.
Zulässig oder nicht hängt danach nicht davon ab, was gesagt wird. Es hängt davon ab, wer es sagt, an welcher Stelle im Ablauf, und wie viele.
Prüfung durch Abteilung III
Das Ministerium für Haltung hat denselben Text durchgerechnet, viermal:
- ein Geweihter spricht ihn allein an dieser Stelle: Homilie
- ein Laie spricht ihn allein an derselben Stelle: nicht zulässig
- beide sprechen ihn abwechselnd: Dialogpredigt
- derselbe Text im Wortgottesdienst: zulässig
Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller verweist zudem darauf, dass das Kindermessdirektorium von 1973 die Predigt durch Katecheten weiterhin erlaubt und die Dialogpredigt nie aufgehoben wurde.
„Eine Predigt wird nicht dadurch zur Predigt, dass jemand predigt“, sagt der Referent für liturgische Randfragen im Ministerium für Haltung. „Sondern dadurch, dass niemand dazwischenredet.“
Beide Seiten berufen sich auf dieselbe Ordnung. Rom sagt, sie sei eindeutig. München sagt, sie sei eingehalten. Keine der beiden Aussagen ist falsch.
Der Antrag, den Rom abgelehnt hat, ging auf einen Beschluss des Synodalen Wegs zurück und lag jahrelang in Deutschland, bevor er gestellt wurde. Beantwortet war er in wenigen Wochen. Die Ordnung, um die es ging, musste dafür niemand nachschlagen.
Was Laien in einer Messe sagen dürfen, ist damit weiter geregelt. Geregelt ist es über die Weihe des Sprechers, den Zeitpunkt im Ablauf und die Zahl der Beteiligten. Über den Inhalt steht nichts drin.
Das ist keine Nachlässigkeit, sondern die Bauweise. Wer Inhalte prüfen wollte, bräuchte für jede Predigt jemanden, der zuhört und danach entscheidet. Wer Sprecher und Reihenfolge prüft, braucht nur den Ablaufplan. Das Erste ist Arbeit, das Zweite ist eine Tabelle.
Renate B. hat auf dem Heimweg versucht, ihrer Nachbarin den Unterschied zu erklären. Es ging um ein paar Sätze über eine Frau, die unter dem Kreuz geblieben ist, und darum, dass jemand daneben stand.
Am Gartenzaun durfte sie die Sätze allein sagen.
Renate B. ist eine erfundene Figur. Alle genannten Zitate, Zahlen und Regelungen sind belegt und in den Quellen nachzulesen.
Quellen
- katholisch.de: Vatikan gibt keine Erlaubnis zur Laienpredigt in der Messe
- CNA Deutsch: Dialogpredigt in München — Kritik an Umgehung des Predigtverbots für Laien
- CNA Deutsch: Vatikan weist Gesuch der deutschen Bischöfe nach Laienpredigt zurück
- kathpress: Vatikan gibt keine Erlaubnis zur Laienpredigt in der Messe
















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