Damit der Verwalter einen guten Preis herausholt, bekommt er ein Fünftel davon. Das ist marktüblich.

Satirischer Behördenaushang des Ministeriums für Haltung mit der Schlagzeile „Wollen ist eine Leistung“ und einem roten Stempel „Ab 310 Mio.“.

Gisela F., 74, pensionierte Berufsschullehrerin aus Krefeld, hält seit den neunziger Jahren Anteile an einem Hotelfonds. Diesen Monat soll sie darüber abstimmen, ob das Hotel verkauft wird.

Wer den besten Preis herausholen soll, bekommt dafür ein Fünftel.

Aber erst ab einer bestimmten Zahl.

Das Hotel ist das Adlon am Pariser Platz. Es gehört dem Fundus-Fonds Nr. 31, an dem rund 4.000 Anleger beteiligt sind, überwiegend Privatleute. Die Jagdfeld-Gruppe hat ihnen vorgeschlagen, das Haus zu verkaufen, Mindestpreis 280 Millionen Euro. Übersteigt der Kaufpreis 310 Millionen Euro, erhält Jagdfeld nach dpa-Angaben 20 Prozent. Für den Beschluss sind 75 Prozent der Stimmen nötig, die Frist läuft am 27. August ab.

Mehrere Gesellschafter halten die Beteiligung für zu hoch. Die Gesellschaft antwortet darauf: „Es ist marktüblich, dass bei Überschreiten des Mindestverkaufspreises nicht nur die Gesellschafter profitieren, sondern auch der persönlich haftende Gesellschafter.“

Das Argument ist nicht aus der Luft gegriffen. Wer einen Verkauf betreibt, sucht Bieter, verhandelt, hält Fristen und trägt das Risiko, dass am Ende niemand kauft. Wer dafür nur ein Fixum bekommt, hat wenig Grund, oben noch etwas herauszuholen. Erfolgsbeteiligungen gibt es, damit sich jemand anstrengt. Der Gedanke ist vernünftig.

Vernünftig ist er ab 310 Millionen Euro.

Darunter gilt der Mindestpreis, und der liegt bei 280. Zwischen diesen beiden Zahlen liegt ein Bereich, in dem das Haus verkauft werden kann, ohne dass sich jemand angestrengt haben muss. Der Verkauf ist dann trotzdem zustande gekommen, die Anleger haben trotzdem zugestimmt, und die Frage, ob mehr drin gewesen wäre, stellt in diesem Bereich niemand mehr.

Ob sich die zwanzig Prozent auf den gesamten Kaufpreis beziehen oder nur auf den Teil oberhalb der Schwelle, geht aus den Meldungen nicht eindeutig hervor. Für die Rechnung, um die es hier geht, spielt das keine Rolle.

Bei 310 Millionen Euro bekommt die Verwaltung nichts. Bei 310.000.001 Euro bekommt sie etwas.

Der Vorgang lässt sich damit in vier Stufen ordnen:

  • unter 280 Millionen Euro: kein Verkauf
  • 280 Millionen Euro: Verkauf
  • 310 Millionen Euro: Verkauf
  • 310.000.001 Euro: Verkauf, den jemand wollte

Wollen ist eine Leistung

„Interesse entsteht nicht von selbst“, sagt die Abteilung für Anreiz und Zuwendung. „Interesse muss ausgestattet werden.“

Zu Ende gedacht beantwortet eine Erfolgsbeteiligung eine Frage, die vorher niemand gestellt hat: Was passiert eigentlich, wenn der Verkäufer nicht will? Antwort: Man kauft ihm das Wollen ab. Der Satz steht in Prozent, die Summe in Millionen, und bezahlt wird beides von denen, für die verkauft wird.

Gisela F. hat ihren Stimmzettel abgeschickt. Auf den Rückumschlag hat sie geschrieben, dass ihre Zustimmung ab 310 Millionen Euro eine besonders überzeugte gewesen sei.

Abgerechnet wird sie nicht.

Gisela F. ist eine erfundene Figur. Alle genannten Zitate, Zahlen und Angaben sind belegt und in den Quellen nachzulesen.

Quellen

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