Ramona P., 34, Altenpflegerin aus Fürth, hat am Sonntagabend um halb elf gemerkt, dass für die Nachtschicht kein Kaffee mehr da war.
Der Automatenladen in der Nürnberger Altstadt war zu. Die Kneipe daneben hatte auf, bis fünf.
Nach der Ladenöffnungsverordnung der Stadt müssen personallos betriebene Kleinstsupermärkte in der Altstadt an Sonn- und Feiertagen zwischen 20 und 24 Uhr sowie zwischen 0 und 6 Uhr geschlossen bleiben. Ein Betreiber hat sich dagegen gewehrt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat seinen Eilantrag am 7. August abgelehnt (Az. 22 NE 26.773). Betroffen sind rund zwölf der fünfundzwanzig Automatenläden im Stadtgebiet.
Der Grund der Stadt ist kein erfundener. Das Sortiment dieser Läden besteht aus Getränken samt Alkohol, Süßwaren, Zigaretten und Vapes, gekauft wird es nachts vom Ausgehpublikum, und im Umfeld sammeln sich laute Gruppen, Abfall und Lärm. Wer darüber wohnt, will schlafen. Das ist ein echtes Problem.
Nur entsteht der Lärm nicht im Laden. Er entsteht davor.
Geschützt wird an dieser Stelle die Sonn- und Feiertagsruhe. In einem Automatenladen arbeitet niemand. Es gibt keine Kassiererin, die am Sonntag frei hätte, und keinen Schichtplan, in dem diese Nacht vorkommt. Der Laden ist das einzige Geschäft der Altstadt, dessen Ruhe niemandem zugutekommt.
Wer in Nürnberg an einem Sonntag um zwei Uhr nachts eine Flasche Bier kaufen will, hat folgende Möglichkeiten:
- die Gaststätte, in der Menschen arbeiten: geöffnet
- den Imbiss, in dem Menschen arbeiten: geöffnet
- den Automaten, in dem niemand arbeitet: geschlossen
„Der Sonntag ist kein Zeitraum, sondern eine Haltung“, sagt der Referent für Ruhefragen. „Ein Gerät, das sie nicht einnimmt, stört sie.“
Durchaus plausibel, aber ohne Zahlen
Genau das hat der Betreiber vorgetragen: Die Regel treffe nur ihn, während nebenan bis fünf Uhr ausgeschenkt werde. Der Lärm verschwinde nicht, er ziehe um. Der Verwaltungsgerichtshof nannte das „durchaus plausibel“. Abgelehnt hat er den Eilantrag trotzdem, weil belastbare Angaben zum Lärm der übrigen Betriebe fehlen. Wer wie laut ist, wird im Hauptsacheverfahren geklärt (Az. 22 N 26.774).
Bis dahin gilt die Nacht als ruhig, sobald der Automat es ist.
Möglich sind solche Läden ohnehin erst seit vergangenem Jahr. Das bayerische Ladenschlussgesetz erlaubt personallosen Kleinstläden, außerhalb der Ladenschlusszeiten zu öffnen, und stellt es den Gemeinden frei, das an Sonn- und Feiertagen wieder einzuschränken. Nürnberg hat davon Gebrauch gemacht. Regensburg auch, München hält sich an die Kneipen.
Ramona P. hat den Kaffee dann in der Kneipe geholt. Sie ging um halb elf nach Hause, zwischen zwei Gruppen hindurch, die draußen standen.
Die Gruppen blieben bis fünf.
Ramona P. ist eine erfundene Figur. Alle genannten Zitate, Zahlen und Angaben sind belegt und in den Quellen nachzulesen.
Quellen
- LTO: BayVGH — Nürnberger Automatenläden sonntagnachts weiterhin zu (12. August 2026, Az. 22 NE 26.773)
- Nürnberger Nachrichten: Mehr Abfall, mehr Lärm — Automatenläden in der Nürnberger Altstadt dürfen nicht 24/7 öffnen (12. August 2026)
- Recht & Politik: Teilschließung von Automatenläden in Nürnberger Altstadt bleibt vorläufig in Kraft — Beschluss vom 7. August 2026
- Lebensmittelpraxis: Ladenschluss in Bayern — Automaten-Supermärkte in Nürnberg müssen nachts schließen
















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