14-Jährige dürfen künftig kein Bier mehr trinken. Im Wohnzimmer der Eltern schon.

Satirischer Behördenaushang des Ministeriums für Haltung mit der Schlagzeile „Erlaubt ist, wer daneben steht“ und einem roten Stempel „Nur in der Öffentlichkeit“.

Ralf P., 52, Gastwirt aus Ansbach, richtet im Frühjahr Konfirmationen aus. Wenn der Vater Sekt für den Tisch bestellt und der Fünfzehnjährige mittrinkt, schenkt er ein.

Er darf das. Noch.

Das Bundeskabinett hat am 12. August den Entwurf von Bundesjugendministerin Karin Prien (CDU) beschlossen, der das sogenannte begleitete Trinken streicht. Bisher gilt: Bier, Wein und Sekt sind in der Öffentlichkeit ab 16 erlaubt — es sei denn, ein Jugendlicher ab 14 wird von einer personensorgeberechtigten Person begleitet. Die Ausnahme schwäche „den Schutz junger Menschen vor den erheblichen gesundheitlichen und sozialen Folgen des Alkoholkonsums“, heißt es im Entwurf.

Der Gedanke dahinter ist nicht albern. Die Gesundheitsminister der Länder haben das Verbot gefordert, der Bundesrat hat es im vergangenen Jahr angestoßen, der Drogenbeauftragte Hendrik Streeck unterstützt es, und nach einer Forsa-Umfrage von 2025 sind rund zwei Drittel der Erwachsenen dafür. Wer später anfängt, hat weniger Jahre Zeit, sich etwas anzugewöhnen.

Nur regelt das Gesetz nicht das Getränk. Es regelt den Ort. Im Text steht: „In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit“. Das Wohnzimmer kommt darin nicht vor.

Daraus ergibt sich folgende Ordnung:

  • 15 Jahre, ein Glas Sekt, die Mutter am selben Tisch: bisher erlaubt, künftig verboten
  • 15 Jahre, dasselbe Glas, die Mutter am Nebentisch: schon bisher verboten
  • 16 Jahre, dasselbe Glas, allein an der Theke: erlaubt
  • 16 Jahre, dasselbe Glas mit Rum darin: verboten
  • 15 Jahre, dasselbe Glas, im Wohnzimmer der Eltern: steht nicht im Gesetz

„Der Schutz endet nicht an der Wohnungstür“, sagt die Abteilung für begleitete Getränke. „Er wird dort nur nicht mehr erhoben.“

Wer daneben steht, entscheidet

Die Ausnahme, die jetzt verschwindet, war nie eine Erlaubnis für Alkohol. Sie war eine Erlaubnis für Aufsicht. Der Gesetzgeber hat darauf gesetzt, dass das erste Glas eher am Tisch der Eltern steht als hinter dem Bahnhof.

Ob das gut war, kann man bestreiten, und die Gesundheitsminister tun es. Was sich am Alkohol im Land ändert, ist trotzdem übersichtlich: Gefeiert wird weiter, nur eine Tür weiter innen. Dort steht derselbe Erwachsene daneben, nur ohne Rechtsgrundlage.

Betroffen ist damit vor allem, wer eine Konzession hat. Der Wirt muss prüfen, der Verkäufer muss prüfen, der Kellner muss prüfen. Die Eltern müssen nichts prüfen, sie sind ja Eltern.

Der Bundestag muss noch zustimmen. Die Regel steckt in einer Reform der Kinder- und Jugendhilfe, die vor allem Zuständigkeiten neu ordnet und Kosten dämpfen soll. Die Überschrift stellt trotzdem der Sekt.

Ralf P. hat für den Frühling alkoholfreien Sekt nachbestellt. Er rechnet damit, dass die Familien nach dem Essen früher aufbrechen.

Zu Hause gilt das Gesetz nicht.

Ralf P. ist eine erfundene Figur. Alle genannten Zitate, Zahlen und Angaben sind belegt und in den Quellen nachzulesen.

Quellen

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