Bis zu 20 Euro Rabatt gibt es ab 1.000 Euro Medikamentenpreis. Darunter sind es 2,50.

Satirischer Behördenaushang des Ministeriums für Haltung mit der Schlagzeile „Bis zu 20 Euro beginnen bei 2,50“ und einem roten Stempel „Bis zu“.

Uwe B., 57, Schlosser aus Salzgitter, hat sein E-Rezept bei einer Versandapotheke eingelöst. Geworben wurde mit bis zu 20 Euro Rabatt auf die Zuzahlung.

Er hat 2,50 Euro bekommen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat der Shop Apotheke am 5. August untersagt, mit dem Satz „E-Rezept-Rabatt. Automatisch bis zu 20 € Zuzahlungen sparen“ zu werben (6 U 25/26). Die Werbung verstößt gegen § 5a UWG, weil dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthalten werden.

Der Rabatt selbst ist echt. Es gibt ihn wirklich, er wird tatsächlich automatisch abgezogen, und kein Radiospot der Welt liest eine vollständige Staffelung vor. „Bis zu“ ist ein zulässiges Wort. So weit ist an dem Fall nichts Besonderes.

Die Staffelung sah so aus:

  • Medikamentenpreis bis 59,99 Euro: 2,50 Euro Rabatt
  • bis 249,99 Euro: 5 Euro
  • bis 999,99 Euro: 15 Euro
  • ab 1.000 Euro: 20 Euro

Die beworbene Zahl beschreibt damit nicht, was man spart, sondern was man vorher ausgeben muss.

Bei einem Medikamentenpreis von 999,99 Euro gibt es 15 Euro Rabatt. Bei 1.000 Euro sind es 20. Ein Cent auf der Rechnung ist fünf Euro wert.

Wer die Staffel kennt, kann seinen Rabatt planen. Vorausgesetzt, er kann sich aussuchen, was ihm verschrieben wird.

Der Senat hat das in einen Satz gefasst: „Diese Entscheidung fällt möglicherweise anders aus, wenn er weiß, dass er nicht 20 €, sondern lediglich 2,50 € Rabatt erhält.“

Die Fußnote wird im Radio nicht vorgelesen

Die Berechnungsmethode stand in verkleinerter Schrift am Fuß der Webseiten und Spots. Für jemanden, der die Werbung nur hört, war sie damit nicht wahrnehmbar. Das hat das Gericht ausdrücklich festgehalten.

Damit ist eine Frage geklärt, die vorher niemand gestellt hat: Wie liest man eine Fußnote vor? Gar nicht. Sie ist das einzige Bauteil der Werbung, das sich ausschließlich an Menschen richtet, die ohnehin schon misstrauisch sind.

„Wesentliche Angaben gehören an den Fuß der Seite“, sagt die Sprecherin der Abteilung für Zahlenwahrheit. „Dort stören sie die Angabe nicht.“

„Bis zu“ ist ohnehin die beliebteste Art, eine Zahl zu nennen, ohne sie zuzusagen. Bis zu 50 Prozent. Bis zu 100 Mbit. Der Satz ist immer wahr, weil er nach unten offen ist. Die einzige Zahl, die er sicher ausschließt, ist die eine, die darüber liegt.

Die Entscheidung erging im Eilverfahren und ist nicht anfechtbar. Vorinstanz war das Landgericht Frankfurt am Main.

Uwe B. hat seine 2,50 Euro bekommen. Automatisch, wie versprochen.

Beanstandet hat das Gericht ein anderes Wort.

Uwe B. ist eine erfundene Figur. Alle Angaben zum Verfahren, alle Zahlen und das Zitat des Gerichts sind belegt und in den Quellen nachzulesen.

Quellen

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