Der Landarzt für 2038 hat unterschrieben. Er ist gerade mit der Schule fertig.

Satirischer Behördenaushang des Ministeriums für Haltung mit der Schlagzeile „Der Landarzt für 2038 hat unterschrieben. Er ist gerade mit der Schule fertig.“ und einem roten Stempel „ZEHN JAHRE“.

Waltraud P., 69, Näherin im Ruhestand aus dem Kreis Höxter, sucht einen Hausarzt. Es gibt einen im Ort. Er nimmt niemanden mehr auf.

Ihr nächster steht dafür schon fest. Er ist achtzehn und hat unterschrieben.

Elf Bundesländer vergeben Medizinstudienplätze am Numerus clausus vorbei. Wer einen bekommt, verpflichtet sich, später aufs Land zu gehen. Der Gedanke dahinter ist vernünftig, und man soll ihn nennen: Ein Abiturschnitt sagt wenig darüber, wer gern in einem Dorf eine Praxis führt, und unbesetzte Hausarztsitze sind ein Problem, das sich mit guten Absichten nicht lösen lässt.

Der Preis steht im Vertrag. In Nordrhein-Westfalen ist es die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin und danach zehn Jahre Arbeit in einem unterversorgten Gebiet. Wer aussteigt, zahlt 250.000 Euro Vertragsstrafe. Nach einer Recherche der „Zeit“ klagen 28 Studenten dagegen, die meisten in Nordrhein-Westfalen.

Der Osnabrücker Rechtsanwalt Joachim Rau, der mehrere von ihnen vertritt, hält die Summe für unverhältnismäßig. Ein Gutachten im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums hatte 2015 höchstens 150.000 Euro empfohlen. Die Länder haben aufgerundet.

Die Bindung beginnt vor dem ersten Semester. Sie endet in den vierziger Jahren.

Dazwischen ist alles geregelt:

  • Studium: sechs Jahre
  • Weiterbildung: fünf Jahre, unverzüglich zu beginnen
  • Dienstzeit: zehn Jahre im zugewiesenen Gebiet
  • Fachrichtung: vorgegeben
  • Berufswahl: erledigt

„Unverzüglich“ steht so im Vertrag. Rau hält den Begriff für zu unbestimmt: Eine Praxis zu übernehmen dauert in der Regel länger als ein Jahr. Nach Darstellung der Kläger durften die ersten Jahrgänge in Nordrhein-Westfalen zunächst auch Innere Medizin oder Kinderheilkunde wählen; später habe das Land mitgeteilt, es gebe genug Kinderärzte. Wer sich dafür entschieden hatte, steht seitdem vor der Vertragsstrafe.

„Ein Berufswunsch, den man ändern kann, ist kein Berufswunsch“, sagt der Referent für Nachwuchsbindung im Ministerium für Haltung. „Freiwilligkeit hat sich als unzuverlässig erwiesen.“

Was der Vertrag nicht regelt

Er regelt nicht, wie viele Praxen bis dahin schließen. Er regelt nicht, ob es die Praxis im Ort dann noch gibt. Er regelt, dass jemand kommt.

Pascal Lemmer, Präsident der Bundesvertretung der Medizinstudierenden, sagt, Landärzte gewinne man nicht mit Zwangsmaßnahmen, sondern mit guten Arbeitsbedingungen und mehr Sichtbarkeit der hausärztlichen Medizin im Studium. Das ist der teurere Weg. Er steht in keinem Vertrag, weil er sich nicht unterschreiben lässt.

Verhandelt wird das jetzt vor den Verwaltungsgerichten. Bis dahin gilt die Zusage.

Waltraud P. hat sich die Rechnung aufschreiben lassen. Sechs Jahre, fünf Jahre, dann zehn.

Den Termin hat sie notiert. Kalender für 2038 gibt es noch keine, deshalb hängt er am Kühlschrank.

Waltraud P. ist eine erfundene Figur. Alle genannten Zahlen, Zitate und Regelungen sind belegt und in den Quellen nachzulesen.

Quellen

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